Corona Schutzschild für Deutschland 

Alle Infos vom Bundesministerium für Finanzen

Corona - Hilfen für Familien

Alle aktuellen Fragestellungen, Regelungen und Geldleistungen werden im Familieportal beantwortet, z.B. zur Rückerstattung von Elternbeiträgen bei Kitaschließungen.

www.familienportal.de

Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Alle Maßnahmen der Bundesregierung auf einen Blick

Kinderzuschlag

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/hilfe-fuer-eltern-in-der-corona-zeit--der-notfall-kiz/153940

Kleinunternehmer und Soloselbstständige: Zielgruppe sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Solo-Selbständige (auch Künstler und Kulturschaffende). Auch Start-ups die jünger als 5 Jahre sind erhalten den Zuschuss.

Kurzarbeit: Ab 10 Prozent Arbeitsausfall (statt bisher 1/3) kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten. Weitere Informationen bei der Agentur für Arbeit unter Tel. 0800 45555-20 oder auf der Infoseite zum Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur.

Höhe der Corona-Soforthilfe in Niedersachsen, geändertes Landesprogramm:

    • Bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
    • Bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro
    • Bis 30 Beschäftigte: 20.000 Euro
    • Bis 49 Beschäftigte: 25.000 Euro
  • Beantragung: Ab dem 25.03.2020 15:00 Uhr auf dem Kundenportal der NBank

Die Soforthilfe des Bundes kann ergänzend zum Landeszuschuss beantragt werden, wenn ein entsprechender Bedarf begründet werden kann. 

Grundsicherung: Wer z.B. als Soloselbstständige/r Grundsicherung (Hartz IV) beantragen muss, soll diese schnell und unbürokratisch bekommen. Die sonst übliche Vermögensprüfung und die Prüfung der Wohnungsmiete werden für ein halbes Jahr ausgesetzt. 

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Insolvenzantragspflicht wird herabgesetzt: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Unternehmen und Vereine dank verschiedener Erleichterungen handlungsfähig bleiben in der Corona-Krise. Firmen, die wegen der Krise zahlungsunfähig geworden sind, müssen erst bis Ende September einen Insolvenzantrag stellen. 

Wichtig für Vereine: Künftig sollen virtuelle Mitgliederversammlungen möglich sein, zu denen sich Vorstand und Mitglieder zusammenschalten können. Mitgliedern soll auch ermöglicht werden, ihre Stimmen schriftlich vor Beginn der Mitgliederversammlung abzugeben.

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz